AGBs und Datenschutz für Mitglieder

Der Schutz Deiner Daten ist uns sehr wichtig. Wir wollen Dich daher an dieser Stelle darüber informieren, welche personenbezogenen Daten wir in unserem Verein zu welchem Zweck verarbeiten.

Stand: 01.01.2021

Begrifflichkeit: 
SC Hohenems wird nachfolgend „Verein“ genannt.
Sie als Vereinsmitglied werden nachfolgend „Mitglied“ oder „Spieler“ genannt.

Mitgliedschaft im Verein

Als Mitglied unseres Vereins, schließen Sie mit uns einen Mitgliedschaftsvertrag ab. Zum Zwecke der Erfüllung der Vereinsaufgaben gemäß unseren Vereinsstatuten verarbeiten wir von Ihnen folgende personenbezogene Daten:

  • Name, Geschlecht, Anschrift, E-Mail Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummern, Staatsbürgerschaft

Durch die Mitgliedschaft in unserem Verein werden Ihre Daten teilweise für den Ligabetrieb mit dem jeweiligen Verband geteilt. Die Betrifft folgende Szenarien:

  • Spieleranmeldung beim ÖEHV bzw. VEHV.

Zu diesem Zwecke werden Ihre Daten über das vom ÖEHV betriebene Datenverwaltungssystem „HockeyData“ bzw. „MyTeams“ übermittelt und verwaltet.

Zu Förderzwecken ist es teilweise erforderlich Ihre Daten ggf. an Dritte zu übermitteln (z.B. Stadt Hohenems, Land Vorarlberg).

Ihre Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft zur Gewährleistung des Spielbetriebs und darüber hinaus zur Erststellung der Vereinschroniken bei uns gespeichert.

Teilnahme an Veranstaltungen

Als Teilnehmer an Veranstaltungen und Wettbewerben unseres Vereins werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Leistungs-/Ergebniserfassung bzw. das Ergebnismanagement im Zusammenhang mit der Anmeldung oder Teilnahme an den Veranstaltungen oder Wettkämpfen erforderlich sind, gespeichert.

Nachdem es ein öffentliches Interesse an der Verarbeitung, Veröffentlichung und Archivierung von Sportergebnissen aller Klassen gibt, werden diese Ergebnisse von uns bzw. vom ÖEHV oder dem VEHV gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht.

Wir dürfen Sie darüber hinaus informieren, dass im Rahmen unserer Vereinsveranstaltungen und Wettbewerbe möglicherweise Fotografien und/oder Filme erstellt werden. Diese Aufnahmen können in verschiedenen Medien (Print, TV, Online) und in Publikationen (Print, Online) unseres Vereins, des ÖEHV oder des VEHV Verwendung finden.

Rechtsabtritt von Daten

Es werden bei verschiedenen Anlässen wie Beispielsweise Trainings, Spielen, Turnieren oder sonstigen Events Fotos und Videos von Mitgliedern gemacht. Mit der Mitgliedschaft willigen Sie ein, dass die Rechte an diesem Bild bzw. Videomaterial an den Verein übergehen und zu Marketingzwecken verwendet werden dürfen. Der Verein legt dabei allerhöchsten Wert auf den Umgang mit diesen Daten und verpflichtet sich Sie niemals in einer unwürdigen oder sittenlosen Art zu präsentieren.

Als Spieler treten Sie jeglichen Anspruch auf mögliche Einkünfte durch Tickets, Fan-Artikel oder Stadionverkäufe ab.

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Spieler als auch der Verein verpflichten sich die angeführten Leistungen während der Vereinbarungsdauer zu erfüllen.
  2. Die Gültigkeit der Vereinbarung endet nach der Vereinbarungsdauer mit der ordentlichen Jahreshauptversammlung des Vereins.
  3. Der Spieler unterwirft sich den Satzungen des Österreichischen Eishockey Verbandes. Durch die Teilnahme am Ligabetrieb unterwirft sich der Spieler auch den Teilnahmebedingungen der Liga. Des weiteren erkennt der Spieler die Satzungen des Vereins an und unterwirft sich diesen.
  4. Der Spieler erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Daten (z.B. Name, Fotos, Geburtsdatum) vom Vereine für Marketing Zwecke (z.B. Webseite, Facebook) verwendet werden.
  5. Der Spieler hat keinen Anspruch auf eine Beteiligung an Umsätzen des Vereins.
  6. Der Spieler verpflichtet sich für die Vereinbarungsdauer ausschließlich für den Verein (SC Hohenems) am Ligabetrieb teilzunehmen.
  7. Ein Vereinswechsel während der Vereinbarungsdauer ist nur mit Einverständnis des Vereins möglich. Dies beruht auf beiderseitigem Fairness eine Saison und Mannschaften ordentlich planen zu können. Der Verein behält sich vor, den Spielerpass des Spielers erst nach Vereinbarungsdauer frei zu geben.

§ 2 Haftung

  1. Der Verein übernimmt keine Haftung für rechtswidrige Vergehen des Spielers. Sämtliche dem Verein dadurch entstehenden bzw. in Rechnung gestellten Kosten sind vom Spieler zu übernehmen bzw. können von diesem eingefordert werden.
  2. Der Spieler ist für seine Ausrüstung und dessen Vollständigkeit selbst verantwortlich. Der Verein übernimmt keine Haftung für die Ausrüstung des Spielers.
  3. Der Verein übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen die während eines Trainings oder Spieles stattfinden.

§ 3 Mitgliedsbeitrag / Aufwandsentschädigung

  1. Grundsätzlich erwirbt man die Mitgliedschaft am Verein erst nach Eingang des Mitgliedsbeitrags auf dem Vereinskonto. Ausnahmen können sein: Trainer, Betreuer, Spieler der Kampfmannschaft, Ehrenmitglieder oder Funktionäre.
  2. Der Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens Dezember des Eintrittsjahres zu bezahlen. Der Verein behält sich vor die Mitgliedschaft vorzeitig aufzulösen, sollte das Mitglied den Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht bezahlen.
  3. Ein Mitglied hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

§ 4 Spielbetrieb

  1. Ein Mitglied hat aufgrund seiner Mitgliedschaft kein direktes Recht in einer Mannschaft am Ligabetrieb teilzunehmen. Grundsätzlich werden Mitglieder einzelnen Mannschaften zugeordnet.
  2. Als Spieler erkenne ich an, dass es keine Garantie/Recht für eine Aufstellung im finalen Mannschaftskader am Spieltag gibt. Diese Einteilung obliegt nicht dem Verein sondern dem Trainer der jeweiligen Mannschaft.
  3. Endet die Mitgliedschaft erlischt auch das Recht für den Verein zu spielen.

§ 5 Leistungen des Vereins

  1. Der Verein verpflichtet sich, dem Spieler für die Dauer der Mitgliedschaft eine Teilnahme am Training und Spielbetrieb seiner Mannschaft zu ermöglichen.
  2. Der Verein verpflichtet sich, dem Spieler für die Dauer der Mitgliedschaft unentgeltlich ein Match-Trikot, Stutzen und Überhose zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Verein stellt unentgeltlich alle notwendigen Trainingsutensilien zur Verfügung. Dies beinhaltet alle gemeinschaftlich genutzten Gegenstände wie Trainingstrikots, Pucks, Trinkflaschen oder ähnliches. Dies beinhaltet keine individuell genutzten Gegenstände wie Stöcke, Schlittschuhe oder andere Ausrüstungsgegenstände.
  4. Der Verein verpflichtet sich, dem Spieler unentgeltlich einen ordentlichen Kabinenplatz zur Verfügung zu stellen.
  5. Der Verein bietet jedem Spieler die Möglichkeit am Vereinsleben teilzunehmen und sich auf Wunsch auch einzubringen.
  6. Der Verein verpflichtet sich, dem Spieler durch die Möglichkeit eines Sommertraining oder Sommereiszeiten eine optimale Vorbereitung für den Spielbetrieb zu ermöglichen.

§ 6 Leistungen des Spielers / Mitglieds

  1. Das Mitglied verpflichtet sich, in der Öffentlichkeit ein ordentliches Auftreten zu wahren. Dieses vorbildliche Verhalten zeigt sich unter anderem:
    • im respektvollem Umgang miteinander und zu Gästen im Stadion.
    • bei der Müllentsorgung der konsumierten Speisen und Getränken.
    • der Entsorgung von Zigaretten und Snus im Aschenbecher bzw. Müllkübel.
  2. Der Spieler verpflichtet sich, in der Öffentlichkeit eine Vorbildfunktion darzustellen. Dies betrifft Trainings und den Spielbetrieb, insbesondere bei Auswärtsfahrten.
  3. Der Verein erwartet sich eine möglichst lückenlose Teilnahme an Trainings- und Spieleinheiten. Bei Abwesenheit des Spielers hat eine ordnungsgemäße Abmeldung laut Vorgabe zu erfolgen. Der Verein behält es sich vor, bei häufiger oder regelmäßiger Abwesenheit etwaige Sanktionen auszusprechen.
  4. Der Spieler erkennt den mannschaftsinternen Strafenkatalog an und verpflichtet sich etwaige Strafbeträge beim jeweils nächsten Termin zu begleichen.